Gemeinsam Recht verständlich machen und Brücken bauen.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, den Verein durch Rat und Tat, durch etwaige Mitgliedsbeiträge oder Spenden zu unterstützen, und von zwei Vereinsmitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen wird. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Die Aufnahme wird der oder dem Ansuchenden vom Vorstand mitgeteilt.
Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch Erklärung in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder einer höheren Form gegenüber dem Vorstand erfolgen. Er wird mit Eingang bei dem Verein wirksam.
Wenn Sie Interesse haben, richten Sie eine E-Mail an den Vorstand.